Zu den Aufgaben gehören:
einheitliche Entwicklung und Pflege des Gebietes nach den Grundsätzen und Zielen der Raumordnung und Landesplanung unter Berücksichtigung der Belange von Naturschutz und Landschaftspflege und der Erholungsvorsorge,
Erhaltung, Gewährleistung und Entwicklung des Erholungswertes der Landschaft durch Formen des naturverträglichen Tourismus
Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und der Naturgüter, insbesondere in den Schutzzonen I und II,
Schaffung von Biotopverbundsystemen,
Bestandspflege und -förderung gefährdeter und vom Aussterben bedrohter Arten,
Erhaltung und Wiederherstellung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Teillandschaften mit ihrem naturräumlichen Erscheinungsbild,
Erhaltung, Förderung und Entwicklung der historisch gewachsenen Siedlungs- und Gewerbestruktur,
Sicherung und Verbesserung der ökologischen und wirtschaftlichen Lebensbedingungen der Bevölkerung zum Erhalt und zur Förderung der kulturellen Traditionen,
Erhaltung und Förderung einer landschaftstypischen und umweltgerechten Landnutzung,
Förderung des Umweltbewusstseins bei der ansässigen Bevölkerung und bei den Besuchern des Gebiets durch Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit.