• Schutzzonen
  • Protected Zones
  • Schutzzonen

Schutzzonen

Zonierung entsprechend der  Rechtsverordnung zum Naturpark "Erzgebirge/Vogtland" und des Pflege- und Entwicklungskonzepte

Schutzzone I

Dieser Bereich umfasst die wertvollsten Gebiete des Naturparks, z.B. die Hochmoore in den Kammlagen des Erzgebirges und des Vogtlandes. Zu deren Schutz genießt hier der Arten- und Biotopschutz die absolute Priorität. Neben der Ausweisung bzw. Erweiterung von Naturschutzgebieten ist die naturschutzorientierte Besucherlenkung besonders wichtig.

Schutzzone II

Diese Zone umfasst die Bereiche außerhalb der im Zusammenhang bebauten Gebiete. Sie ist vorrangig der Land- und Forstwirtschaft sowie der Erholungsnutzung vorbehalten. In diesem Bereich spielt der Erhalt des Landschaftsbildes eine besondere Rolle. Deshalb ist die weitere Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten vorgesehen.

Entwicklungszone

Die Entwicklungszone umfasst die Siedlungs- und Entwicklungsbereiche der Städte und Gemeinden. Sie bietet den Gemeinden Raum für eine maßvolle Siedlungsentwicklung. Zur Erhaltung des Landschaftsbildes sollte auf eine gebietstypische Bauweise innerhalb der historisch gewachsenen Siedlungsstruktur geachtet werden. Innerhalb der Siedlungen ist auf den Erhalt geschützter Biotope wie z.B. Berg- und Feuchtwiesen,  Altholzinseln, Trockenmauern usw.zu achten. Auch die Bewahrung von Nist- und Brutmöglichkeiten  für Vögel sowie der Lebensräume für Fledermäuse spielt in der Entwicklungszone eine große Rolle.